Notfälle kann man nicht planen. Deshalb sind wir immer für Sie da, wenn Sie uns brauchen – auch an Sonn- oder Feiertagen, egal ob mitten in der Nacht oder tagsüber. Als erfahrene Spezialisten für pharmazeutische Notfälle und Spitalaustritte beraten wir Sie individuell und finden die bestmögliche Lösung für Sie und Ihren Notfall sowie Ihre Erstversorgung nach Spitalaustritt.
Dabei legen wir grössten Wert auf:
- Eine komplette, zeitgemässe und breite Palette an Medikamenten
- Arzneimittelsicherheit, höchste Qualität und Transparenz
- Die neuesten pharmazeutischen Standards – wir sind eine nach «ISO 9001 QMS Pharma» zertifizierte Apotheke
- Die gesetzlichen Grundlagen und die gesundheitspolitischen Werte
- Respekt, Freundlichkeit und Diskretion
- Die Zusammenarbeit und den kontinuierlichen Austausch mit unseren Gesundheitspartnern
Notfallpauschale
Eine Notfallpauschale fällt ausschliesslich während des Notfalldienstes bzw. ausserhalb der regulären Öffnungszeiten von Apotheken (von 18.30 – 8.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) an.
Für Rezepte, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, wird während des Notfalldienstes eine Notfallpauschale von CHF 17.30 verrechnet (gemäss Tarifvertrag LOA V). Bei kassenpflichtigen Medikamenten wird die Pauschale in der Regel von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Bei Rezepten, die über die Unfallversicherung abgerechnet werden, beträgt die Notfallpauschale CHF 19.70 (gemäss Tarifvertrag LOA IV). Die Pauschale wird von der Unfallversicherung übernommen.
Bei rezeptfreien oder nicht kassenpflichtigen Medikamenten ist die Notfallpauschale von CHF 17.30 selbst zu bezahlen. Zu folgenden Zeiten gilt ein reduzierter Betrag für rezeptfreie Medikamente von CHF 12.95: Mo – Fr 18.30 – 20.00 Uhr, Sa 18.00 – 20.00 Uhr, So 7.00 – 20.00 Uhr